Wurde Ihr Unternehmen in den Niederlanden verklagt? Möchten Sie ein niederländisches Unternehmen verklagen, eine offene Forderung eintreiben oder ein Urteil vollstrecken lassen? Oder streiten Sie sich mit einem niederländischen Geschäftspartner und suchen eine schnelle, außergerichtliche Lösung?
Die deutschsprachigen Prozessanwälte von Van Diepen Van der Kroef begleiten deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen bei Gerichtsverfahren, Vollstreckungsverfahren und Schiedsverfahren mit Bezug zu den Niederlanden. Wir beraten Sie auf Deutsch zum niederländischen und deutschen Recht und zeigen Ihnen die praktisch relevanten Unterschiede zwischen beiden Rechtssystemen auf.
Wurde Ihr Unternehmen in den Niederlanden verklagt? Möchten Sie ein Unternehmen in den Niederlanden verklagen, eine Forderung eintreiben oder ein Urteil vollstrecken?
Die Prozessanwälte von Van Diepen Van der Kroef betreuen Sie bei jedem Schritt. Kompetent, zuverlässig und durchsetzungsstark. Unsere Prozessanwälte sind auf das Führen grenzüberschreitender Verfahren und Schiedsverfahren in internationalen Angelegenheiten spezialisiert. Wir beraten Sie in deutscher Sprache zum niederländischen und deutschen Recht. Wir zeigen Ihnen gezielt die erheblichen Unterschiede zwischen dem niederländischen und dem deutschen Prozessrecht auf.
Als deutschsprachige Abteilung einer niederländischen Kanzlei mit deutschen Rechtsanwälten kennen wir sowohl die praktischen Abläufe vor niederländischen Gerichten als auch die Erwartungen und Fragestellungen deutscher Unternehmer, die zum ersten Mal mit einem grenzüberschreitenden Rechtsstreit konfrontiert sind. Diese Kombination hilft dabei, den jeweiligen Sachverhalt frühzeitig einzuordnen und die geeignete Vorgehensweise zu besprechen.
Ein niederländisches Zivilverfahren unterscheidet sich in mehreren Punkten vom deutschen Verfahren, auch wenn die Grundstruktur (Klage, schriftliches Verfahren, mündliche Verhandlung, Urteil) vergleichbar ist.
Ein Verfahren wird in der Regel durch eine Klage (dagvaarding) eingeleitet, die dem Beklagten durch einen Gerichtsvollzieher (deurwaarder) im Auftrag des Klägers zugestellt wird. Das unterscheidet sich vom deutschen Verfahren, bei dem eine Klage bei Gericht eingereicht wird und dieses die Zustellung betreibt. Bei bestimmten Verfahrensarten, etwa bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, kommt stattdessen ein Antragsverfahren (verzoekschriftprocedure) zur Anwendung.
Nach Zustellung der Klage folgt ein schriftliches Verfahren, in dem beide Parteien ihre Standpunkte darlegen. In vielen Fällen schließt sich eine mündliche Verhandlung an, in der der Richter Fragen stellt und untersucht, ob eine gütliche Einigung möglich ist.
Zuständig sind je nach Streitwert und Sachgebiet das Bezirksgericht (rechtbank) in erster Instanz, das Berufungsgericht (gerechtshof) für Berufungsverfahren und der Hoge Raad als Oberster Gerichtshof für Revisionsverfahren. Innerhalb der rechtbank gibt es eine gesonderte Kammer für Angelegenheiten mit geringerem Streitwert sowie für bestimmte Sachgebiete wie Miet- und Arbeitsrecht (kantonrechter). Bei internationalen Handelsstreitigkeiten kann zudem das englischsprachige Netherlands Commercial Court (NCC) zuständig sein, sofern die Parteien dessen Zuständigkeit vereinbart haben.
Gegen ein erstinstanzliches Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim gerechtshof eingelegt werden. Gegen eine Berufungsentscheidung ist unter engeren Voraussetzungen eine Revision beim Hoge Raad möglich, bei der im Wesentlichen nur Rechtsfragen, nicht aber der zugrunde liegende Sachverhalt erneut geprüft werden. Ob und innerhalb welcher Frist im konkreten Fall ein Rechtsmittel eingelegt werden kann, sollte anwaltlich geprüft werden.
Ob und in welcher Form ein Gerichtsverfahren im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den konkreten Umständen ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Deutsche Unternehmer, die erstmals mit dem niederländischen Prozessrecht in Berührung kommen, stoßen auf einige strukturelle Unterschiede zum deutschen Verfahren:
Welche Unterschiede im konkreten Fall relevant werden, hängt vom jeweiligen Streitgegenstand ab und sollte im Einzelfall anwaltlich eingeordnet werden.
Wir verfügen über Expertise und Erfahrung unter anderem in den folgenden Bereichen:
Wir vertreten deutsche Unternehmen sowohl in erster Instanz vor der rechtbank als auch in Berufungsverfahren vor dem gerechtshof und in geeigneten Fällen im Revisionsverfahren zusammen mit einem externen Revisionsanwalt vor dem Hoge RaadKassationsverfahren vor dem Hoge Raad. Dabei berücksichtigen wir die jeweilige Zuständigkeitsverteilung nach Streitwert und Sachgebiet.
Das Enquête-Verfahren ist ein besonderes gesellschaftsrechtliches Untersuchungsverfahren vor der Ondernemingskamer des Gerechtshof Amsterdam. Es kann bei Streitigkeiten innerhalb eines Unternehmens relevant werden, etwa bei Konflikten zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und der Geschäftsführung. Ob ein solches Verfahren im konkreten Fall infrage kommt, hängt von den gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Manche Angelegenheiten dulden keinen Aufschub. Für solche Fälle kennt das niederländische Recht das kort geding, ein beschleunigtes Eilverfahren zur Erwirkung einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung. Eine ausführliche Darstellung finden Sie auf unserer vertiefenden Seite zum einstweiligen Rechtsschutz (Kort Geding) in den Niederlanden.
Wer ein Urteil oder einen vollstreckbaren Titel gegen einen niederländischen Vertragspartner hat, muss diesen in den Niederlanden regelmäßig durchsetzen, um tatsächlich an sein Geld zu kommen. Innerhalb der EU sind gerichtliche Entscheidungen grundsätzlich auf Grundlage der Brüssel Ia-Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 anzuerkennen und vollstreckbar, ohne dass hierfür ein gesondertes Exequaturverfahren erforderlich ist. Die eigentliche Vollstreckung erfolgt durch einen niederländischen Gerichtsvollzieher (deurwaarder) und kann je nach Fall unterschiedliche Vermögenswerte betreffen, etwa Bankguthaben, Arbeitseinkommen oder bewegliches und unbewegliches Vermögen. Bereits vor Erlangung eines vollstreckbaren Titels kann in dringenden Fällen eine vorläufige Sicherungspfändung (conservatoir beslag) in Betracht kommen, für die eine vorherige gerichtliche Genehmigung im Antragsverfahren erforderlich ist. Ergänzend kann ein Insolvenzantrag als weiteres Druckmittel im Forderungsmanagement eine Rolle spielen. Welche Vorgehensweise im Einzelfall geeignet ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Nicht jede offene Forderung gegenüber einem niederländischen Vertragspartner muss zwangsläufig gerichtlich durchgesetzt werden. Häufig steht am Anfang eine außergerichtliche Mahnung, die je nach Reaktion des Schuldners durch weitere Maßnahmen des Forderungseinzugs ergänzt werden kann. Erst wenn eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, kommt eine gerichtliche Geltendmachung oder, als zusätzliches Druckmittel, ein Insolvenzantrag in Betracht. Wir unterstützen deutsche Unternehmen dabei, offene Forderungen gegenüber niederländischen Geschäftspartnern strukturiert und mit der jeweils angemessenen Intensität durchzusetzen.
Das Netherlands Commercial Court ist eine spezialisierte Kammer des Bezirks- und Berufungsgerichts Amsterdam für internationale Handelsstreitigkeiten, bei der das gesamte Verfahren in englischer Sprache geführt wird. Die Schriftsätze werde in englischer Sprache eingereicht, die mündliche Verhandlung findet in englischer Sprache statt und auch das Urteil wird in Englisch verfasst. Dies gilt auch für die Berufung. Es richtet sich insbesondere an Parteien, die eine englischsprachige Verfahrensführung wünschen, ohne dabei auf ein Schiedsverfahren zurückzugreifen. Voraussetzung für die Zuständigkeit des NCC ist regelmäßig eine entsprechende Vereinbarung der Parteien, etwa im zugrundeliegenden Vertrag. Ob ein Verfahren vor dem NCC im Einzelfall infrage kommt, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und dem Streitgegenstand ab und sollte anwaltlich geprüft werden. Unsere Anwälte haben Erfahrung mit der Prozessführung vor dem NCC.
Als Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren kommt bei internationalen Handelsstreitigkeiten, Bauverträgen oder gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen häufig auch ein Schiedsverfahren infrage. Wir vertreten deutsche Unternehmen auch bei diesen Verfahren. Eine ausführliche Darstellung von Vorteilen, Ablauf und Instituten finden Sie auf unserer vertiefenden Seite zu Schiedsverfahren in den Niederlanden.
Neben den niederländischen Gerichten vertreten wir Mandanten auch in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH), dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) sowie dem EFTA-Gerichtshof. Diese Verfahren betreffen typischerweise Fragen des europäischen Rechts.
Neben dem Schiedsverfahren kann auch ein bindendes Gutachten (bindend advies) als vertraglich vereinbarte, verbindliche Form der Streitbeilegung außerhalb des staatlichen Gerichtsverfahrens infrage kommen. Dabei vereinbaren die Parteien vorab, die Entscheidung eines neutralen Dritten als verbindlich zu akzeptieren.
Unsere Anwälte für Prozessrecht arbeiten in der Praxis häufig mit unseren kanzleiinternen Kolleginnen und Kollegen anderer Rechtsgebiete zusammen, z. B. auf dem Gebiet von Wirtschaftsrecht, Immobilien und Arbeitsrecht. Insbesondere bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, etwa im Zusammenhang mit einer Kündigung, empfiehlt sich häufig eine enge Abstimmung zwischen Experten für Prozessrecht und Arbeitsrecht. Bei Van Diepen Van der Kroef vereinen wir diese Kenntnisse in einer Kanzlei.
Wünschen Sie eine Beratung zum Prozessrecht in den Niederlanden, sei es zu einem Gerichtsverfahren, einer Forderung oder einem Schiedsverfahren? Gerne können Sie uns über das nachstehende Formular kontaktieren oder sich direkt an unseren Rechtsanwalt und Partner, Joachim Staab (+31 20 - 574 74 74 | j.staab@vandiepen.com), wenden.
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