Duldet Ihre Angelegenheit in den Niederlanden keinen Aufschub? Droht ein Schaden, der sich später nicht mehr rückgängig machen lässt, oder möchten Sie eine Forderung dringend sichern? Für solche Fälle kennt das niederländische Recht das kort geding, ein Eilverfahren zur Erwirkung einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung. Unsere deutschsprachigen Prozessanwälte beraten Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in deutscher Sprache dazu, ob ein kort geding im konkreten Fall infrage kommt, und vertreten sie in einem solchen Verfahren.
Das kort geding ist ein Eilverfahren des niederländischen Prozessrechts, mit dem eine vorläufige gerichtliche Entscheidung erwirkt werden kann, wenn ein Anliegen so dringend ist, dass ein reguläres Hauptsacheverfahren zu lange dauern würde. Es unterscheidet es sich erheblich von den Eilverfahren nach dem deutschen Zivilprozessrecht eine Leistungsverfügung ist in den Niederlanden grundsätzlich möglich, .
Zuständig für ein kort geding ist der sogenannte voorzieningenrechter, ein speziell für Eilverfahren zuständiger Richter am jeweils zuständigen niederländischen Gericht.
Die Entscheidung im kort geding ist vorläufiger Natur. Sie greift der Entscheidung in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren nicht endgültig vor, kann aber in der Praxis bereits eine tragfähige Lösung für die Parteien schaffen.
Ein kort geding kann in Betracht kommen, wenn ein dringendes Interesse an einer schnellen gerichtlichen Klärung besteht. In der Praxis sind dabei insbesondere folgende Konstellationen relevant.
Wenn eine Partei befürchtet, dass eine drohende oder bereits erfolgte Vertragsverletzung erhebliche und kaum rückgängig zu machende Nachteile verursachen würde, kann ein Eilverfahren infrage kommen, um kurzfristig eine gerichtliche Anordnung zu erwirken.
Auch im Zusammenhang mit der Sicherung offener Forderungen gegenüber niederländischen Vertragspartnern kann ein kort geding relevant werden, etwa als Vorstufe oder Begleitmaßnahme zu einer Sicherungspfändung.
Darüber hinaus kann ein kort geding in weiteren Situationen infrage kommen, in denen das Abwarten eines regulären Verfahrens erhebliche wirtschaftliche oder rechtliche Nachteile mit sich bringen würde.
Ob im Einzelfall ein ausreichend dringendes Interesse vorliegt und ein kort geding die geeignete Vorgehensweise ist, hängt von den konkreten Umständen ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Für die Einleitung eines kort geding ist ein hinreichend dringendes Interesse an einer schnellen gerichtlichen Entscheidung erforderlich (spoedeisend belang). Zudem muss der zugrunde liegende Sachverhalt so klar dargelegt werden können, dass eine vorläufige Beurteilung durch den Richter innerhalb der kurzen Verfahrenszeit möglich ist. Bei komplexen, stark streitigen Sachverhalten ist ein kort geding daher nicht immer die geeignete Vorgehensweise. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen, sollte vor Einleitung des Verfahrens anwaltlich geprüft werden.
Ein kort geding wird, wie ein reguläres Zivilverfahren, durch eine Klage (dagvaarding) eingeleitet, die dem Beklagten durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird.
Im Vergleich zu einem regulären Zivilverfahren wird ein kort geding deutlich beschleunigt behandelt. Es folgt eine mündliche Verhandlung vor dem voorzieningenrechter, in der beide Parteien ihre Positionen darlegen.
Der Richter trifft anschließend eine vorläufige Entscheidung. Wie schnell ein Termin anberaumt wird und wie lange das Verfahren insgesamt dauert, hängt von der Dringlichkeit des Falls und der Auslastung des jeweiligen Gerichts ab.
Die im kort geding getroffene Entscheidung ist vorläufig. Möchte eine Partei eine endgültige, rechtskräftige Klärung des Streits erreichen, kann im Anschluss ein reguläres Hauptsacheverfahren erforderlich sein. In der Praxis akzeptieren Parteien die Entscheidung im kort geding jedoch häufig auch ohne anschließendes Hauptsacheverfahren, insbesondere wenn dadurch bereits eine praktikable Lösung erreicht wurde.
In der Praxis steht das kort geding häufig im Zusammenhang mit einer vorläufigen Sicherungspfändung (conservatoir beslag). Bevor eine solche Pfändung vorgenommen werden kann, ist regelmäßig eine gerichtliche Genehmigung durch den voorzieningenrechter erforderlich.
Eine Sicherungspfändung dient dazu, Vermögenswerte eines Schuldners vorläufig zu sichern, bevor ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Die anschließende Zwangsvollstreckung selbst ist ein eigenständiges Thema mit eigenen Voraussetzungen. Weitere Einzelheiten zur Sicherungspfändung und Zwangsvollstreckung erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Prozessanwälten.
Die Kosten eines kort geding setzen sich unter anderem aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen und richten sich, wie bei anderen Verfahren auch, nach Streitwert und Komplexität der Angelegenheit. Ein wesentlicher praktischer Vorteil des Verfahrens liegt in seiner vergleichsweise kurzen Dauer im Vergleich zu einem regulären Hauptsacheverfahren. Eine konkrete Einschätzung zu Kosten und voraussichtlicher Dauer ist jedoch erst nach Kenntnis des jeweiligen Falls möglich.
Unsere deutschsprachigen Prozessanwälte prüfen für Sie, ob Ihre Angelegenheit die Voraussetzungen für ein kort geding erfüllt, bereiten die erforderliche Vorladung vor und vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung vor dem voorzieningenrechter. Bei Bedarf beraten wir Sie auch zum Zusammenspiel mit einer Sicherungspfändung oder einem anschließenden Hauptsacheverfahren.
Haben Sie eine Frage oder wünschen Sie weitere Informationen? Unsere Spezialisten antworten schnell und sind jederzeit erreichbar.
Steht eine dringende Angelegenheit in den Niederlanden an, die möglicherweise ein Eilverfahren erfordert? Gerne können Sie uns über das nachstehende Formular kontaktieren oder sich direkt an unseren Rechtsanwalt und Partner, Joachim Staab (+31 20 - 574 74 74 | j.staab@vandiepen.com), wenden.