Streiten Sie mit einem niederländischen Geschäftspartner über einen internationalen Handelsvertrag, ein Bauprojekt oder eine gesellschaftsrechtliche Angelegenheit? Enthält Ihr Vertrag eine Schiedsklausel oder prüfen Sie, ob ein Schiedsverfahren für Sie infrage kommt? Die deutschsprachigen Prozessanwälte von Van Diepen Van der Kroef beraten und vertreten deutsche Unternehmen bei Schiedsverfahren mit Bezug zu den Niederlanden, von der Prüfung einer bestehenden Schiedsklausel bis zur Vertretung im laufenden Verfahren.
Bei einem Schiedsverfahren (arbitrage) entscheiden nicht die staatlichen Gerichte über eine Streitigkeit, sondern ein oder mehrere von den Parteien bestimmte Schiedsrichter. Grundlage ist in der Regel eine vertragliche Schiedsvereinbarung oder Schiedsklausel, mit der die Parteien den staatlichen Rechtsweg für den betreffenden Streit ausschließen und sich stattdessen auf ein Schiedsverfahren einigen. Schiedsverfahren werden in den Niederlanden häufig bei internationalen Handelsstreitigkeiten, Bauverträgen und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen genutzt.
Schiedsverfahren sind im niederländischen Zivilprozessrecht gesetzlich geregelt. Das Regelwerk wurde in den vergangenen Jahren modernisiert, unter anderem im Hinblick auf die elektronische Kommunikation während des Verfahrens und die Ernennung von Schiedsrichtern. Die genauen Anforderungen an ein Schiedsverfahren sollten im Einzelfall anwaltlich geprüft werden, insbesondere wenn eine Schiedsklausel neu formuliert oder eine bestehende Klausel ausgelegt werden muss.
Ein Schiedsverfahren kann institutionell, also unter der Verfahrensordnung eines Schiedsinstituts, oder als Ad-hoc-Verfahren ohne feste institutionelle Anbindung durchgeführt werden. Institutionelle Verfahren bieten in der Regel eine etablierte Verfahrensordnung und organisatorische Unterstützung durch das jeweilige Institut. Ad-hoc-Verfahren lassen den Parteien mehr Gestaltungsspielraum, setzen aber voraus, dass die Parteien den Verfahrensablauf selbst detailliert regeln, etwa hinsichtlich der Ernennung der Schiedsrichter und der Fristen. Welche Variante im Einzelfall geeigneter ist, hängt unter anderem vom Streitwert, der Komplexität der Angelegenheit und der Kooperationsbereitschaft der Parteien ab.
Ein Schiedsverfahren ist nicht für jede Streitigkeit die passende Lösung. In der Praxis kommt es insbesondere in folgenden Konstellationen zum Einsatz.
Bei grenzüberschreitenden Handelsverträgen zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen wird häufig bereits im Vertrag eine Schiedsklausel vereinbart, um eine neutrale, international anerkannte Streitbeilegung zu ermöglichen.
Im Baurecht ist die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens vor einem spezialisierten Institut wie dem Raad van Arbitrage voor de Bouw verbreitet, da hier häufig technisches Fachwissen für die Beurteilung des Streits erforderlich ist.
Auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder innerhalb von Unternehmensstrukturen kann ein Schiedsverfahren vereinbart sein, etwa in Gesellschaftsverträgen oder Beteiligungsvereinbarungen.
Ob ein Schiedsverfahren im konkreten Fall vorteilhaft und überhaupt anwendbar ist, hängt von der Art des Streits, der bestehenden Vertragsgestaltung und den Umständen des Einzelfalls ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Ein Schiedsverfahren kann gegenüber einem staatlichen Gerichtsverfahren mehrere praktische Vorteile bieten.
Schiedsverfahren sind in der Regel nicht öffentlich, anders als die meisten staatlichen Gerichtsverfahren. Für Unternehmen, die sensible Geschäftsinformationen oder interne Konflikte nicht öffentlich verhandeln möchten, kann dies ein wesentlicher Vorteil sein.
Die Parteien können Schiedsrichter mit branchenspezifischer Fachkenntnis auswählen, etwa im Bau, Transport oder Gesellschaftsrecht. Dies kann insbesondere bei technisch komplexen Streitigkeiten von Vorteil sein.
Schiedssprüche können unter bestimmten Voraussetzungen in vielen Staaten weltweit anerkannt und vollstreckt werden, was bei internationalen Geschäftsbeziehungen ein praktischer Vorteil gegenüber einem ausländischen Gerichtsurteil sein kann.
Die Parteien können Verfahrenssprache, Verfahrensort und Ablauf innerhalb bestimmter Grenzen mitbestimmen. Dies ermöglicht es beispielsweise, ein Verfahren auf Englisch oder Deutsch zu führen, ohne dass eine der Parteien vor einem Gericht in der Sprache der jeweils anderen Partei verhandeln muss.
Ob diese Vorteile im konkreten Fall überwiegen, hängt von der jeweiligen Streitigkeit ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Damit ein Streit im Schiedsverfahren statt vor einem staatlichen Gericht entschieden werden kann, muss in der Regel eine wirksame Schiedsvereinbarung oder Schiedsklausel vorliegen. Eine solche Vereinbarung sollte grundsätzlich schriftlich getroffen werden. Die Anforderungen an Form und Inhalt einer Schiedsklausel, insbesondere bei Verwendung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, können je nach Vertragskonstellation unterschiedlich zu bewerten sein. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten regelmäßig strengere Anforderungen als im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Wir empfehlen, eine bestehende oder geplante Schiedsklausel vor Vertragsschluss oder im Streitfall anwaltlich prüfen zu lassen, um spätere Unwirksamkeitsrisiken zu vermeiden.
Ein Schiedsverfahren verläuft typischerweise in mehreren Schritten.
Eine Partei leitet das Schiedsverfahren ein, entweder direkt gegenüber der Gegenpartei oder über das vereinbarte Schiedsinstitut, etwa das NAI.
Die Parteien einigen sich auf einen Einzelschiedsrichter oder ein aus mehreren Personen bestehendes Schiedsgericht. Gelingt keine Einigung, sieht die jeweilige Schiedsordnung oder das anwendbare Recht in der Regel ein Ersatzverfahren zur Ernennung vor.
Es folgt ein schriftlicher Austausch der Standpunkte, üblicherweise bestehend aus Klageschrift, Klageerwiderung und gegebenenfalls einer Widerklage. Beiden Parteien wird dabei grundsätzlich gleiches rechtliches Gehör gewährt.
In vielen Fällen schließt sich eine mündliche Verhandlung an, in der die Parteien ihre Positionen darlegen und gegebenenfalls Zeugen oder Sachverständige angehört werden.
Die Schiedsrichter erlassen abschließend einen Schiedsspruch, der die Streitigkeit bindend entscheidet. Der genaue Ablauf richtet sich nach der gewählten Schiedsordnung und den Vereinbarungen der Parteien und kann daher im Einzelfall abweichen.
Das NAI ist das größte allgemeine Schiedsinstitut der Niederlande für nationale und internationale Handelsstreitigkeiten. Es bietet eine eigene Schiedsordnung sowie Regelwerke für verbindliche Gutachtenverfahren und Mediation.
Dieses Institut ist auf Streitigkeiten im Baurecht spezialisiert. Schiedsrichter sind hier häufig neben Juristen auch Ingenieure oder andere Fachleute aus der Baubranche.
Die ICC bietet eine eigene, international anerkannte Schiedsordnung für internationale Handelsstreitigkeiten und wird auch bei Verfahren mit niederländischem Bezug genutzt.
Die DNHK unterstützt ebenfalls bei der Streitbeilegung zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen und kann bei entsprechendem Bezug als Institut infrage kommen.
Welches Institut und welche Schiedsordnung im Einzelfall geeignet sind, hängt von der Branche, dem Streitgegenstand und der bestehenden Vertragsgestaltung ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Neben dem Schiedsverfahren gibt es weitere Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung, die sich in Verbindlichkeit und Ablauf unterscheiden.
Bei einer Mediation unterstützt ein neutraler Mediator die Parteien dabei, selbst eine Einigung zu finden. Anders als beim Schiedsverfahren wird keine bindende Entscheidung durch einen Dritten getroffen, sondern die Parteien behalten die Kontrolle über das Ergebnis.
Beim bindenden Gutachten (bindend advies) treffen die Parteien vorab eine vertragliche Vereinbarung, eine Entscheidung eines Dritten als verbindlich zu akzeptieren, ohne dass ein formelles Schiedsverfahren durchgeführt wird. Die Verfahren unterscheiden sich in Ablauf und rechtlicher Einordnung von einem Schiedsverfahren.
Ohne eine wirksame Schiedsvereinbarung bleibt das staatliche Gerichtsverfahren die Regel. Weitere Informationen zum Ablauf eines Gerichtsverfahrens in den Niederlanden finden Sie auf unserer Pillar-Page zum Prozessrecht.
Welche Form der Streitbeilegung im Einzelfall passend ist, sollte anhand der konkreten Interessenlage und der bestehenden Vertragsgestaltung geprüft werden.
Ein praktischer Vorteil internationaler Schiedsverfahren liegt in der grenzüberschreitenden Durchsetzbarkeit von Schiedssprüchen. Zahlreiche Staaten haben sich im Rahmen internationaler Übereinkommen zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche verpflichtet. Ob und wie ein konkreter Schiedsspruch im Ausland durchgesetzt werden kann, hängt vom jeweiligen Land, dessen Vertragsstatus und den Umständen des Einzelfalls ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Die Kosten eines Schiedsverfahrens setzen sich in der Regel aus mehreren Bestandteilen zusammen, unter anderem dem Honorar der Schiedsrichter, gegebenenfalls Verwaltungskosten des zuständigen Schiedsinstituts sowie den Anwaltskosten der Parteien. Eine allgemeingültige gesetzliche Regelung zur Kostenverteilung besteht im niederländischen Schiedsrecht nicht in gleicher Weise wie bei staatlichen Gerichtsverfahren. Häufig wird die Kostentragung im Schiedsspruch selbst geregelt oder liegt im Ermessen der Schiedsrichter. Konkrete Kostenschätzungen sollten individuell und erst nach Kenntnis des jeweiligen Falls erfolgen.
Unsere deutschsprachigen Prozessanwälte prüfen für Sie, ob eine bestehende Schiedsklausel wirksam ist und welches Institut und welche Schiedsordnung für Ihren Fall geeignet sind. Wir begleiten Sie bei der Einleitung eines Schiedsverfahrens, bei der Ernennung von Schiedsrichtern sowie bei der Vertretung während des gesamten Verfahrens, von der schriftlichen Phase bis zur mündlichen Verhandlung. Auch bei der Formulierung neuer Schiedsklauseln für zukünftige Verträge mit niederländischen Geschäftspartnern beraten wir Sie gerne.
Haben Sie eine Frage oder wünschen Sie weitere Informationen? Unsere Spezialisten antworten schnell und sind jederzeit erreichbar.
Wünschen Sie eine Beratung zu einem Schiedsverfahren mit Bezug zu den Niederlanden, sei es zur Prüfung einer bestehenden Schiedsklausel oder zur Vertretung in einem laufenden Verfahren? Gerne können Sie uns über das nachstehende Formular kontaktieren oder sich direkt an unseren Rechtsanwalt und Partner, Joachim Staab (+31 20 - 574 74 74 | j.staab@vandiepen.com), wenden.