Der Erwerb eines niederländischenUnternehmens oder einer Beteiligung an einem solchen durch einen Anteilskauf(Share Deal) bietet deutschen Investoren interessante Möglichkeiten, erfordertjedoch eine sorgfältige Vorbereitung und die Berücksichtigung einer Reiherechtlicher Besonderheiten. In der Regel geht es um Anteile an einerniederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BeslotenVennootschap, B.V., vergleichbar mit der deutschen GmbH) oder einerniederländischen Aktiengesellschaft (Naamloze Vennootschap, N.V., vergleichbarmit der deutschen AG).Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte haben vielErfahrung mit der Beratung deutsch(sprachig)er Mandanten, die Anteile an einemniederländischen Unternehmen erwerben möchten.
Die wichtigstenSchritte und Aspekte beim Erwerb eines Unternehmens in den Niederlanden werdenim Folgenden erläutert.
1. Verhandeln mit niederländischen Geschäftspartnern
Wer die (rechts)kulturellenUnterschiede in den Verhandlungsstrategien zwischen Deutschland und denNiederlanden unterschätzt, riskiert finanzielle Einbußen. Niederländer geltenals äußerst geschickte Verhandler und legen großen Wert auf eine angenehme Gesprächsatmosphäre,während sich Deutsche stärker auf sachliche Inhalte konzentrieren und einrasches Vorankommen bevorzugen. Besonders bei Preisverhandlungen existieren aufbeiden Seiten bestimmte Muster, deren Kenntnis die Einschätzung finanziellerGrenzen erleichtert. Die vielfältigen Unterschiede in den Verhandlungsansätzenbeider Länder können sich positiv auf das Ergebnis auswirken, wenn man sieversteht und berücksichtigt.
2. Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) undGeheimhaltungsvereinbarung in den Niederlanden
Im Rahmen derVorbereitung des Kaufs von Anteilen eines niederländischen Unternehmens wird inder Regel zunächst eine Geheimhaltungsvereinbarung und Absichtserklärung (Letterof Intent, LOI) zwischen dem potenziellen Verkäufer und dem interessiertenKäufer geschlossen. Die LOI kann recht detaillierte Bestimmungen enthalten, bishin zu Wettbewerbsverbotsklauseln, Garantien und konkreten Sicherheiten, die inZukunft zu leisten sind.
Darüber hinausenthält die Absichtserklärung zu einem Anteilskauf in der Regel denZeitplan für die Due-Diligence-Prüfung und den vereinbarten, aber bedingtenKaufpreis. Es ist daher wichtig, die LOI sorgfältig vorzubereiten.
SolcheVereinbarungen sollten grundsätzlich mit einer Vertragsstrafe versehen werden,da ein späterer Schadensnachweis oft schwierig ist.
Bisweilen werdenin einer Letter of Intent – entgegen dem Namen – bereits verbindlicheVereinbarungen getroffen. Dabei wird häufig übersehen, wesentliche Bedingungenwie den Unternehmenskaufpreis von einer erfolgreichen Due Diligence aus Sichtdes Käufers abhängig zu machen.
Außerdem fehlt indiesen Verträgen häufig eine Regelung zum anwendbaren Recht oder Gerichtsstand.Es ist sehr empfehlenswert, Recht und Gerichtsstand nicht zu trennen, alsobeispielsweise nicht deutsches Recht zu wählen und gleichzeitig Amsterdam alsGerichtsstand zu bestimmen.
3. Besonderheiten der Bewertung von Unternehmen in den Niederlanden
Die Bewertung vonAnteilen erfolgt häufig durch Multiplikation des EBITDA (Earnings BeforeInterest, Taxes, Depreciation and Amortization) mit einem Multiplikator aufCash & Debt Free-Basis. Der Multiplikator hängt stark von den individuellenUmständen des Zielunternehmens ab, wie z. B. der Marktposition, dem Markenwertoder dem Entwicklungspotenzial. Bei der Berechnung des Cash & Value DebtFree ist neben der Qualifizierung derliquiden Mittel und der Verschuldung häufig auch Gegenstand von Diskussionen.dieHöhe des normalisierten Betriebskapitals.
4. Rechtliche Due Diligence in den Niederlanden
Im Rahmen einerrechtlichen Due Diligence muss das niederländische Unternehmen einergründlichen Prüfung durch spezialisierte Anwälte unterzogen werden. Abhängigvom Umfang der geplanten Transaktion und den jeweiligen Risiken kann dierechtliche Due Diligence sich auch auf eine sogenannte Red Flag-Untersuchung beschränken.
Diese rechtlichePrüfung von Unternehmen umfasst in der Regel das Gesellschaftsrecht, dasArbeitsrecht, das (materielle) Vertragsrecht, Immobilienrecht, Rechte desgeistigen Eigentums, Rechtsstreitigkeiten und sowie gegebenenfalls eher außergewöhnliche Rechtsgebiete wie Umweltrechtoder Wettbewerbsrecht.
In denNiederlanden ist besonders auf arbeitsrechtliche undsozialversicherungsrechtliche Aspekte zu achten, da diese von den inDeutschland geltenden Vorschriften abweichen können. Mietverträge undsogenannte „Change of Control”-Klauseln in Liefer- oder Kreditverträgen müssenebenfalls sorgfältig geprüft werden, um Risiken zu identifizieren, die gegebenenfallsim Kaufvertrag berücksichtigt werden müssen. Die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfungführen in der Regel eher zu entsprechenden Garantien, Entschädigungen undSicherheiten als zu einer Änderung des Kaufpreises.
5. Garantien im niederländischen Anteilskaufvertrag
Der Kaufvertragmuss umfassende Garantien enthalten, die auf das Geschäft der Zielgesellschaftzugeschnitten sind, sowie spezifische Entschädigungen, die auf den Ergebnissen derDue-Diligence-Prüfung basieren. Dazu gehören insbesondere Garantien inBezug auf:
· diegesellschaftsrechtlichen Beziehungen
· dieJahresabschlüsse und die Buchhaltung
· Steuerangelegenheiten
· Unternehmenseigentum und Geschäftstätigkeiten
· Immobilien
· Versicherungen
· Rechtean geistigem Eigentum
· Vertragsbeziehungen
· Personal und Sozialabgaben/Renten
· staatlicheVorschriften
· Rechtsstreitigkeiten.
Es istunerlässlich, Garantien und Entschädigungen sorgfältig an die üblichen oder imRahmen der Due Diligence identifizierten Risiken anzupassen.
6. Notarielle Urkunde über den Kauf von Anteile in den Niederlanden
Obwohl in denNiederlanden der Vertrag über den Kauf von Anteilen eines Unternehmens keinenformellen Anforderungen unterliegt, ist für die dingliche Übertragung der Anteileselbst eine notarielle Urkunde erforderlich. Ohne diese notarielle Urkunde ist dieÜbertragung der Anteile rechtlich ungültig.
Der Notarüberprüft die Identität der Parteien, erstellt die Übertragungsurkunde undsorgt für die Eintragung in das niederländische Handelsregister.
Die notarielleUrkunde ist obligatorisch und kann nicht durch eine einfache privatschriftlicheVereinbarung ersetzt werden.
7. Zahlung des Kaufpreises
In der Praxis wird häufigvereinbart, dass der Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen geleistet wird.Üblicherweise erfolgt die Verwahrung des Kaufpreises oder eines Teils davon aufeinem sogenannten Escrow Account in den Niederlanden. In diesem Fallwird der Betrag nicht unmittelbar in voller Höhe ausgezahlt, sondern zunächstgetrennt bei einem Notar oder einer Bank verwaltet. Die Auszahlung desKaufpreises erfolgt in der Regel sukzessive, beispielsweise in Form einesbestimmten Prozentsatzes nach Vertragsabschluss oder bei Eintritt weiterervertraglich definierter Ereignisse wie dem Erhalt einer Genehmigung oder einesbestimmten Auftrags.
8. Rolle des Betriebsrats beim Kaufvon Anteilen in den Niederlanden
Wenn es in dem zuerwerbenden Unternehmen einen Betriebsrat gibt, hat dieser das Recht, bei einerÜbernahme konsultiert zu werden. Der Betriebsrat muss frühzeitig informiertwerden, damit er vor der geplanten Übernahme einen wesentlichen Einfluss aufdie Entscheidung nehmen kann. Werden die Informationen nicht oder zu spätbereitgestellt, kann der Betriebsrat bei der besonderen Unternehmenskammer (Ondernemingskamer)beim Berufungsgerichts in Amsterdam beantragen, die Übernahme zublockieren. Gibt der Betriebsrat im Rahmen seines Anhörungsrechts eineablehnende Stellungnahme ab, kann die Hauptversammlung der Gesellschafter desUnternehmens dennoch unter Angabe einer angemessenen Begründung die Übernahmebeschließen. Der Betriebsrat kann dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabeder abweichenden Entscheidung an den Betriebsrat bei der Unternehmenskammer Beschwerdeeinlegen. Wenn die Unternehmenskammer die Beschwerde für begründeterklärt, wird die Entscheidung der Hauptversammlung der Gesellschafteraufgehoben .
9. Übernahme eines insolventen Unternehmens
EinInsolvenzverfahren in den Niederlanden bedeutet unweigerlich das Ende desinsolventen Unternehmens selbst. Sofern das Unternehmen noch über rentableTeile verfügt, wird der Insolvenzverwalter versuchen, diese im Rahmen einer ÜbertragendenSanierung (Doorstart) an einenInvestor oder strategischen Käufer zu verkaufen. Eine Unternehmensübernahme imInsolvenzfall erfolgt daher immer in Form einer Vermögensübertragung. DerKäufer erwirbt nur die Vermögenswerte des insolventen Unternehmens, z. B.Betriebsmittel, Unternehmensvermögen, Vorräte, Forderungen und/oder Goodwill (Handelsname, Domainname,Kundenkartei). Schulden werden grundsätzlich nicht übernommen. Bei einer Übertragenden Sanierung ist Eilegeboten. Je länger das Insolvenzverfahren dauert, desto größer ist dasRisiko, dass Lieferanten und Kunden abspringen.
10. Weitere Besonderheiten beim Kauf von Anteilen einer niederländischenGesellschaft
In den Niederlanden kann auch eine juristischePerson Geschäftsführer sein. Dies kann aus Haftungsgründen unter Umständen auchfür ausländische Investoren interessant sein.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das Gesellschafterregisterin den Niederlanden nicht öffentlich ist. Solange es nur einen einzigen Gesellschaftergibt, wird dieser im Handelsregister eingetragen. Sobald eine Gesellschaft jedochmehr als einen Gesellschafter hat, kann die Identität der Gesellschafter nichtmehr im Handelsregister eingesehen werden. Das Gesellschafterregister wird vomGeschäftsführer der Gesellschaft geführt. Achtung: Wenn die Anonymitätder Gesellschafter gewünscht ist, muss darauf geachtet werden, dass diese nichtan der Gründung der Gesellschaft beteiligt sind. Die Gründungsurkunde wirdnämlich im Handelsregister veröffentlicht.
Schließlich kennen auch die Niederlande einTransparenzregister, das sog. UBO-Register, in welchem der letztendlichewirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft zu registrieren ist.
11. Gesellschaftervereinbarung/Joint-Venture-Vereinbarung in den Niederlanden
Wenn nur ein Teilder Anteile erworben wird oder der Kauf des Unternehmens in mehreren Schrittenerfolgt, ist es ratsam, eine Gesellschaftervereinbarung abzuschließen. Dieseregelt die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den Parteien und kann Kauf- undVerkaufsversprechen, Rückkaufverpflichtungen, die Unübertragbarkeit von Anteile,Satzungsänderungen, Geschäftsführungsregeln, Wettbewerbsverbotsklauseln undandere Verpflichtungen enthalten. Eine klare und detaillierte Regelung in derGesellschaftervereinbarung ist für den Erfolg der Zusammenarbeit vonentscheidender Bedeutung.
Haben Sie nochFragen zur Beteiligung an einer Gesellschaft in den Niederlanden? Zögern Sienicht, uns zu kontaktieren!
Unsere deutschsprachigeCBBL-Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler und ihr Team in Amsterdam stehen Ihnengerne zur Verfügung: bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de , Tel. +312057474751.