Ein niederländischer Handelsvertreter kann einem deutschen Unternehmen beim Markteintritt in den Niederlanden nützlich sein, sofern der Vertretervertrag in den Niederlanden die wichtigsten Aspekte sorgfältig regelt. Deutsche Unternehmen, die Handelsvertreter in den Niederlanden einsetzen wollen oder hierzu Beratung suchen, finden auf dieser Seite Informationen von erfahrenen deutschen und niederländischen Anwälten für Handelsvertreterrecht. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Handelsvertretervertrag sollte insbesondere Provisionen, Exklusivität, Vertriebsgebiet, Laufzeit und Kündigung sowie mögliche Ausgleichsansprüche regeln.
Wer als deutscher Unternehmer in den niederländischen Handelsmarkt eintreten möchte und eine Alternative zur Einstellung eines niederländischen Außendienstmitarbeiters oder der Gründung einer eigenen niederländischen (Vertriebs-) gesellschaft sucht, kann einen Handelsvertreter (agent) in den Niederlanden einschalten. Der niederländische Handelsvertreter kennt den niederländischen Markt und spricht die Sprache der Kunden. Der Handelsvertreter vermittelt das Zustandekommen von Verträgen zwischen dem niederländischen Kunden und Ihrem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Unternehmen.
Der Handelsvertreter hat dabei folgende Vorteile:
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht, wie sich Handelsvertreter in den Niederlanden von anderen Formen der Absatzorganisation unterscheiden.
In einem Handelsvertretervertrag wird vereinbart, in welcher Form der niederländische Handelsvertreter den Abschluss von Kaufverträgen zwischen dem deutschen Lieferanten (dem so genannten principaal) und den niederländischen Käufern vermittelt. Zudem werden Aspekte festgehalten wie Aufgaben, Vertriebsgebiet, Exklusivität, Berichtspflichten, Vergütung, Provision, Laufzeit und Beendigung.
Vorteile für den Auftraggeber (Prinzipal): Es wird kein Mitarbeiter eingestellt, wodurch Fixkosten und arbeitsrechtliche Pflichten vermieden werden. Zugleich finden viele Unternehmen dieses Modell wegen der Marktkenntnis des Handelsvertreters zu Anfang attraktiver als Vertragshändler oder Franchisepartner.
Vorteile für den Handelsvertreter selbst: Er benötigt kein großes Startkapital und agiert zugleich relativ selbständig. Schließlich kauft er als Vermittler die Waren oder Dienstleistungen nicht selbst, sondern sorgt nur dafür, dass Angebot und Nachfrage zusammenkommen.
Das Handelsvertreterrecht ist EU-weit weitgehend harmonisiert. Gleichwohl gibt es in jedem Land Besonderheiten, die zu kennen vor Vertragsschluss wichtig ist, damit durch eine kluge Rechtswahl die günstigsten Vertragsbedingungen erzielt werden können. Ohne ausdrückliche Rechtswahl ist stets das Recht am Sitz des Handelsvertreters anwendbar.
Für Handelsvertreterverträge gelten besondere und strenge Rechtsvorschriften. Als Anbieter können Sie nicht immer zu Ihren Gunsten vom Gesetz abweichen. Außerdem können unklare Bestimmungen in der Vereinbarung anders ausgelegt werden, als Sie ursprünglich beabsichtigt haben. Wir haben für Sie die Themen aufgelistet, die am häufigsten zu Enttäuschungen führen.
Der Prinzipal hat regelmäßig ein starkes Interesse daran, dass der Handelsvertreter keine konkurrierenden Produkte oder Dienstleistungen anbietet, und zwar sowohl während als auch nach Abschluss des Handelsvertretervertrags. Durch Aufnahme einer Wettbewerbsverbotsklausel in den Handelsvertretervertrag ist es möglich, dem Handelsvertreter dies zu untersagen.
Der Prinzipal ist keineswegs verpflichtet, dem Handelsvertreter einen Bezirk zuzuweisen, in dem er Aufträge für den Lieferanten unter Ausschluss anderer ausliefern kann. Wird mit dem Handelsvertreter jedoch die Ausschließlichkeit für einen bestimmten Bezirk vereinbart, so hat der Handelsvertreter für jeden Vertrag mit einem Kunden aus diesem Gebiet Anspruch auf Provision, auch wenn er nicht direkt zum Vertragsabschluss beigetragen hat.
Um jegliche Diskussion über den Provisionsanspruch zu vermeiden, ist es nicht nur wichtig, den Prozentsatz zu bestimmen, den der Vertreter erhält, sondern auch, wie der Betrag berechnet wird (über welchen Brutto- oder Nettopreis, mit einer eindeutigen Definition),
Darüber hinaus enthält das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch eine Reihe von Vorschriften über die Haftung des Handelsvertreters für die Zahlung der Provision, von denen nicht zum Nachteil des Handelsvertreters abgewichen werden darf.
Das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch enthält zwingende Bestimmungen über die Kündigungsfrist bei Beendigung des Handelsvertretervertrags, die abweichen von den Bestimmungen im deutschen Handelsgesetzbuch. Es wurde festgelegt, dass die Kündigungsfrist nicht kürzer sein darf als ein Monat im ersten Jahr der Vereinbarung, zwei Monate im zweiten Jahr und drei Monate in den folgenden Jahren. Vereinbaren die Parteien längere Fristen, so dürfen diese für den Unternehmer nicht kürzer sein als für den Handelsvertreter. Die Beendigung erfolgt zum Ende eines Kalendermonats.
Auch wenn das Handelsvertreterrecht in Deutschland und den Niederlanden weitgehend ähnlich ist, gibt es in beiden Ländern Besonderheiten, weshalb durch eine kluge Rechtswahl günstigere Vertragsbedingungen erzielt werden können. Ohne ausdrückliche Rechtswahl ist stets das Recht am Sitz des Handelsvertreters anwendbar.
Mehr Informationen zu Prozessführung und Streitbeilegung finden Sie auf unserer Seite zum Prozessrecht in den Niederlanden.
Wenn eine Partei die Handelsvertretervereinbarung kündigen möchte, muss diese Partei die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Der Vertrag kann auch bei Vorliegen eines dringenden Grundes durch gerichtliches Urteil aufgelöst werden. Das Gericht beurteilt den Fall auf der Grundlage eines Antrags, und die Partei, die einen dringenden Grund geltend macht, muss diesen glaubhaft machen.
Wurde der Handelsvertretervertrag für eine bestimmte Dauer abgeschlossen, so endet er mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Der Handelsvertretervertrag kann auch im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien aufgelöst werden.
Wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt die gesetzliche Regelung. Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Vereinbarung ab. Ein Vertrag mit einer Dauer von bis zu drei Jahren, hat eine Kündigungsfrist von vier Monaten. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren gilt eine Kündigungsfrist von fünf Monaten, bei einer Vertragsdauer von sechs Jahren von sechs Monaten.
Ähnlich wie in Deutschland hat ein Handelsvertreter in den Niederlanden nach Beendigung des Handelsvertretervertrags Anspruch auf eine so genannte Ausgleichszahlung. Dies ist immer dann der Fall, wenn:
Die Ausgleichszahlung darf eine Jahresprovision auf der Grundlage der in den vorangegangenen fünf Jahren verdienten Provision nicht übersteigen. Der Handelsvertreter muss den Ausgleichsanspruch innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend machen.
Aus anwaltlicher Sicht wird empfohlen, den Rahmen für die Berechnung der Kundenentschädigung klar festzulegen.
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Möchten Sie einen Vertrag mit einem niederländischen Handelsvertreter erstellen, prüfen oder neu verhandeln? Unsere deutschen und niederländischen Anwälte kennen das Handelsvertreterrecht in beiden Ländern und beraten Sie gern zu Ihrer individuellen Situation. Gerne können Sie uns über das nachstehende Formular kontaktieren oder sich direkt an unseren Rechtsanwalt und Partner, Joachim Staab (+31 20 - 574 74 74 | j.staab@vandiepen.com), wenden.