Der Kauf eines niederländischen Unternehmens, einer Beteiligung oder einzelner Vermögenswerte kann für deutsche Unternehmen und Investoren ein sinnvoller Schritt zur Expansion in den niederländischen Markt sein. Zugleich erfordert ein Unternehmenskauf in den Niederlanden eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung, insbesondere bei der Wahl der Transaktionsstruktur, der Due Diligence, der Vertragsgestaltung und dem Closing.
Die deutschsprachige Abteilung von Van Diepen Van der Kroef Advocaten unterstützt deutsche Käufer, Verkäufer, Gesellschafter und Investoren bei M&A-Transaktionen und Unternehmenskäufen mit Niederlande-Bezug. Je nach Transaktion kann es um den Kauf einer niederländischen BV, einen Share Deal, einen Asset Deal, eine Beteiligung, ein Joint Venture oder den Erwerb einzelner Geschäftsbereiche gehen.
Ein Unternehmenskauf betrifft regelmäßig mehrere rechtliche und wirtschaftliche Themen zugleich. Neben Kaufpreis, Finanzierung und Verhandlungen sind insbesondere Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, steuerliche Schnittstellen, IP/IT, Datenschutz, Immobilien und mögliche Genehmigungen zu berücksichtigen.
Unsere Anwälte begleiten Mandanten je nach Bedarf in einzelnen Phasen oder während des gesamten Transaktionsprozesses. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung der Transaktion, die Prüfung der passenden Struktur, die Abstimmung von NDA und Letter of Intent, die rechtliche Due Diligence, die Verhandlung des Kaufvertrags und die Begleitung bis zum Signing und Closing.
Ein Unternehmenskauf in den Niederlanden folgt keinem festen Schema. Für Käufer und Verkäufer sind jedoch regelmäßig vier Schritte besonders wichtig: die Wahl der Transaktionsstruktur, die rechtliche Prüfung, die Vertragsgestaltung und der Vollzug der Transaktion.
Zu Beginn sollte geklärt werden, ob der Erwerb als Share Deal, Asset Deal, Beteiligung oder schrittweiser Anteilserwerb umgesetzt werden soll. Die Struktur beeinflusst insbesondere Haftung, Vertragsübertragung, Arbeitnehmer, Notarbedarf und Closing-Schritte.
Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags sollte das niederländische Zielunternehmen rechtlich geprüft werden. Die Details der Legal Due Diligence werden auf der Seite Due Diligence Niederlande vertieft.
Die Ergebnisse aus Verhandlung und Due Diligence werden im Kaufvertrag umgesetzt. Je nach Struktur stehen insbesondere SPA, APA, Kaufpreisregelungen, Garantien, Freistellungen und Closing-Bedingungen im Vordergrund.
Beim Closing werden die vereinbarten Vollzugsschritte umgesetzt. Bei einem Share Deal über Anteile an einer niederländischen BV ist regelmäßig auch die notarielle Anteilsübertragung zu berücksichtigen.
Beim Kauf einer niederländischen BV werden in der Regel Anteile an dem niederländischen Pendant zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung erworben. Für deutsche Käufer ist deshalb wichtig, die rechtliche Struktur der Gesellschaft, die Übertragung der Anteile und die damit verbundenen Pflichten früh zu prüfen.
Ein Erwerb kann als vollständiger Kauf aller Anteile oder als Beteiligung an der BV gestaltet werden. Je nach Struktur bleiben bisherige Gesellschafter beteiligt oder der Käufer übernimmt die Gesellschaft vollständig. Relevant sind dann insbesondere Stimmrechte, Gewinnbezugsrechte, Geschäftsführung, Gesellschafterbeschlüsse, Zustimmungserfordernisse und mögliche Regelungen in der Satzung oder in einer Gesellschaftervereinbarung.
Beim Erwerb einer BV sollten unter anderem Satzung, Gesellschafterstruktur, Geschäftsführung, wesentliche Verträge, Verbindlichkeiten, Arbeitnehmer, steuerliche Schnittstellen, UBO-Registrierung und mögliche Zustimmungserfordernisse geprüft werden. Auch die Frage, ob Verträge bei einem Kontrollwechsel gekündigt werden können oder Zustimmungen Dritter erforderlich sind, kann für die Transaktion wichtig werden. Weitere Informationen zum Gesellschaftsrecht in den Niederlanden finden Sie auf der entsprechenden Seite.
Wenn nicht die gesamte BV, sondern nur einzelne Vermögenswerte, Geschäftsbereiche oder Verträge übernommen werden sollen, kann statt eines Anteilskaufs ein Asset Deal in Betracht kommen. Im folgenden Abschnitt werden die Unterschiede zwischen Share Deal und Asset Deal weiter erläutert.
Beim Kauf eines niederländischen Unternehmens ist die Wahl der Transaktionsstruktur eine zentrale Weichenstellung. In der Praxis geht es meist um die Frage, ob Anteile an einer Gesellschaft oder einzelne Vermögenswerte übernommen werden sollen.
Die Entscheidung zwischen Asset Deal und Share Deal beeinflusst unter anderem Haftung, Vertragsübertragung, Arbeitnehmer, steuerliche Folgen, Notarbedarf und Closing-Schritte.
Bei einem Asset Deal ist genau zu prüfen, welche Vermögenswerte, Verträge und Rechte übertragen werden können. Bei unzulässigen Bedingungen oder einer Benachteiligung von Gläubigern können zudem insolvenzrechtliche Anfechtungsrisiken relevant werden.
Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer Anteile an der niederländischen Gesellschaft, etwa an einer BV oder NV. Das Zielunternehmen bleibt als Rechtsträger bestehen; Vermögenswerte, Verträge, Arbeitnehmer, Genehmigungen und Verbindlichkeiten verbleiben grundsätzlich in der Gesellschaft.
Für Käufer kann ein Share Deal sinnvoll sein, wenn die operative Einheit als Ganzes erhalten bleiben soll. Zugleich übernimmt der Käufer mittelbar auch die rechtliche und wirtschaftliche Historie der Gesellschaft. Die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung wirken sich daher häufig auf Garantien, Freistellungen, Kaufpreisregelungen und Closing-Bedingungen aus.
Bei Anteilen an einer niederländischen BV oder NV ist außerdem die notarielle Anteilsübertragung zu berücksichtigen. Kaufvertrag und notarielle Übertragungsurkunde sollten deshalb sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Bei einem Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Vermögenswerte, Verträge oder Geschäftsbereiche, etwa Maschinen, Vorräte, Forderungen, Kundenbeziehungen, IP-Rechte, Domains, Software, Handelsnamen, Immobilien und Mietverhältnisse oder Goodwill.
Ein Asset Deal kann sinnvoll sein, wenn nur bestimmte Teile eines Unternehmens übernommen werden sollen oder bestimmte Risiken in der bisherigen Gesellschaft verbleiben sollen. Die Umsetzung ist häufig detaillierter, weil die einzelnen Vermögenswerte und Rechtsverhältnisse genau identifiziert und übertragen werden müssen.
Bei Verträgen, Mietverhältnissen, Lizenzen, Kundenbeziehungen oder Finanzierungsverträgen können Zustimmungen Dritter erforderlich sein. Der Kaufvertrag sollte daher klar regeln, welche Assets übergehen, welche Verbindlichkeiten beim Verkäufer verbleiben und welche Mitwirkungspflichten bestehen.
Ob ein Asset Deal oder Share Deal geeigneter ist, hängt von rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und praktischen Faktoren ab. Relevant sind insbesondere Haftung, Vertragsübertragung, Arbeitnehmer, Finanzierung, Genehmigungen, steuerliche Folgen und Closing-Schritte.
Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte haben viel Erfahrung mit der Beratung deutscher und deutschsprachiger Mandanten, die ein niederländisches Unternehmen ganz oder teilweise erwerben wollen und beraten Sie kompetent zur Wahl der Transaktionsstruktur.
Beim Kauf eines niederländischen Unternehmens können neben der Transaktionsstruktur weitere rechtliche und praktische Besonderheiten relevant werden. Für deutsche Käufer betrifft dies vor allem die frühe Verhandlungsphase, Recht und Gerichtsstand, die Kaufpreisstruktur, Mitwirkungsrechte, Registerthemen und besondere Erwerbssituationen.
Bei deutsch-niederländischen Unternehmenskäufen können Unterschiede in Verhandlungsstil, Kommunikation und Erwartungshaltung eine Rolle spielen. Deshalb sollten Zeitplan, Entscheidungswege, Vertraulichkeit und wesentliche Eckpunkte früh klar dokumentiert werden.
Vor einer vertieften Prüfung werden häufig eine Geheimhaltungsvereinbarung und ein Letter of Intent oder Term Sheet abgeschlossen. Diese Dokumente können Vertraulichkeit, Exklusivität, Prüfungsumfang, Kaufpreisannahmen und weitere Bedingungen für die Transaktion regeln.
Wichtig ist, klar zwischen verbindlichen und unverbindlichen Regelungen zu unterscheiden. Auch anwendbares Recht und Gerichtsstand sollten bewusst gewählt und aufeinander abgestimmt werden, insbesondere bei deutsch-niederländischen Transaktionen.
Die Bewertung eines niederländischen Unternehmens kann je nach Branche, Marktposition, Ertragskraft und Entwicklungspotenzial unterschiedlich erfolgen. In der Praxis können EBITDA-basierte Bewertungen, Cash-and-Debt-Free-Mechanismen, Kaufpreisanpassungen, Earn-out-Regelungen oder Escrow-Strukturen relevant werden.
Wird ein Teil des Kaufpreises zurückbehalten oder auf einem Escrow-Konto verwahrt, sollte klar geregelt werden, unter welchen Bedingungen eine Auszahlung erfolgt. Solche Regelungen können insbesondere bei Garantien, Freistellungen, Genehmigungen oder offenen Closing-Schritten eine Rolle spielen.
Besteht bei dem niederländischen Zielunternehmen ein Betriebsrat, können Informations- oder Konsultationsrechte relevant werden. Der Betriebsrat muss je nach Struktur und Art der Transaktion rechtzeitig einbezogen werden, wenn seine Beteiligungsrechte ausgelöst werden.
Auch arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen sollten früh geprüft werden. Das niederländische Arbeitsrecht kann sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht unterscheiden und sowohl die Prüfung des Zielunternehmens als auch Vertragsgestaltung und Closing beeinflussen.
Beim Kauf von Anteilen an einer niederländischen BV ist in der Regel eine notarielle Urkunde erforderlich. Der Kaufvertrag allein überträgt die Anteile noch nicht dinglich. Die Anteilsübertragung erfolgt durch notarielle Urkunde vor einem niederländischen Notar.
Auch Handelsregister, Gesellschafterregister und UBO-Register können eine Rolle spielen. Das Gesellschafterregister ist nicht öffentlich einsehbar und sollte im Rahmen der Transaktion geprüft werden. Welche Informationen offenzulegen sind, hängt von der konkreten Gesellschaftsstruktur ab.
Wenn nicht alle Anteile erworben werden oder der Verkäufer weiterhin beteiligt bleibt, kann eine Gesellschaftervereinbarung sinnvoll sein. Sie kann insbesondere Governance, Mitspracherechte, Informationsrechte, Wettbewerbsverbote, Übertragungsbeschränkungen, Kauf- und Verkaufsrechte sowie Exit-Regelungen enthalten.
Bei Joint Ventures oder schrittweisen Beteiligungen ist eine klare Regelung der Zusammenarbeit wichtig. Geht es um den Erwerb eines insolventen niederländischen Unternehmens, erfolgt die Transaktion häufig nicht als klassischer Anteilskauf, sondern als Erwerb einzelner Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche, etwa im Rahmen eines sogenannten Doorstart.
Der Kaufvertrag ist das zentrale Dokument beim Unternehmenskauf in den Niederlanden. Je nach Struktur handelt es sich um einen Anteilskaufvertrag beim Share Deal oder um einen Vertrag über den Erwerb einzelner Vermögenswerte beim Asset Deal. Der Vertrag sollte Kaufgegenstand, Kaufpreis, Vollzugsvoraussetzungen, Garantien, Freistellungen und die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer klar regeln.
Bei einem Share Deal wird die Transaktion regelmäßig in einem Share Purchase Agreement, kurz SPA, geregelt. Darin werden insbesondere die zu übertragenden Anteile, Kaufpreisregelungen, Garantien, Freistellungen, Closing-Bedingungen und Mitwirkungspflichten der Parteien festgelegt.
Bei einem Asset Deal steht die genaue Beschreibung der zu übertragenden Vermögenswerte, Verträge, Rechte und Pflichten im Vordergrund. Der Vertrag sollte klar regeln, welche Assets übernommen werden, welche Verbindlichkeiten beim Verkäufer verbleiben und welche Zustimmungen oder Übertragungshandlungen erforderlich sind. Auch Anlagen zum Kaufvertrag können eine wichtige Rolle spielen, etwa zur Konkretisierung von Vermögenswerten, Verträgen, Genehmigungen oder offengelegten Risiken.
Der Kaufpreis kann fest vereinbart oder von bestimmten Parametern abhängig gemacht werden. In der Praxis können EBITDA-basierte Bewertungen, Cash-and-Debt-Free-Mechanismen, Kaufpreisanpassungen, Earn-out-Regelungen oder Zahlungen in Teilbeträgen eine Rolle spielen.
Solche Regelungen sollten möglichst klar beschreiben, wann und unter welchen Voraussetzungen Zahlungen fällig werden, wie Anpassungen berechnet werden und welche Unterlagen oder Berechnungsgrundlagen maßgeblich sind.
Garantien und Freistellungen gehören zu den wichtigsten Regelungen im Kaufvertrag. Sie dienen dazu, Risiken zwischen Käufer und Verkäufer zu verteilen und die Ergebnisse der rechtlichen Prüfung in die Vertragsdokumentation zu übertragen.
Typische Garantien können sich unter anderem auf die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse, Jahresabschlüsse, Steuern, Eigentum an Vermögenswerten, Verträge, Personal, Genehmigungen, IP-Rechte und laufende Rechtsstreitigkeiten beziehen. Freistellungen werden häufig für konkrete Risiken verwendet, die bereits bekannt oder im Rahmen der Prüfung identifiziert worden sind.
Auch ein Disclosure Letter oder Offenlegungsschreiben kann relevant sein. Darin legt der Verkäufer bestimmte Informationen oder Risiken offen, die bei der Ausgestaltung von Garantien, Freistellungen, Haftungsgrenzen und Fristen berücksichtigt werden können.
Nicht jede Transaktion wird unmittelbar mit Unterzeichnung des Kaufvertrags vollzogen. Zwischen Signing und Closing können weitere Schritte erforderlich sein, etwa Zustimmungen Dritter, Finanzierungsnachweise, Freigaben oder sonstige Vollzugshandlungen.
Die Closing-Bedingungen sollten klar regeln, welche Voraussetzungen vor Vollzug erfüllt sein müssen und welche Mitwirkungspflichten Käufer und Verkäufer bis zum Closing haben.
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